Zeitarbeit & Personalüberlassung
Verabschieden wir uns gemeinsam vom Ruf der Zeitarbeit. Wir setzen auf qualifizierte Kräfte und eine langfristige Partnerschaft – mit Kollegen und unseren Kunden. Entscheiden Sie sich bei Auftragsspitzen sowie der Krankheits- und Urlaubsvertretung für die wirtschaftlich beste Lösung.
Arbeitsrechtlich übernehmen wir alle Fragen der Mitarbeiter, die Weisungsbefugnis wechselt jedoch zu Ihnen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Als anerkannter Personaldienstleister verfügen wir über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und unterstützen gerne mit unserer Erfahrung – auch über die eigentliche Tätigkeit hinaus.
Treten Sie mit uns in Kontakt, lernen Sie unser Team kennen und überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit!